Siebenblatt.

Kindertagespflege: Preise und Zeiten

Die allgemeinen Betreuungszeiten sind:

Montag bis Freitag 7:30 – 14:00 Uhr, bei Bedarf können wir jedoch auch individuelle Absprachen treffen. Es kann vorkommen, dass aufgrund der bisherigen Belegung nicht alle Tage zur Verfügung stehen, Ihren Bedarf klären wir am besten beim Kennenlernen ab.

Pünktlichkeit ist mir sehr wichtig, besonders auch im Interesse Ihres Kindes. Bei unvorhergesehenen Verspätungen ist ein kurzer Anruf oder eine Nachricht sehr hilfreich.


Schließzeiten

Es gibt feste Schließzeiten, diese teile ich Ihnen gern im persönlichen Gespräch mit.

Eine eventuell erforderliche Ersatzbetreuung für diese Zeiten (und falls ich mal krank sein sollte) ist für Sie kostenfrei. Sie findet bei der „Caritas Ersatztagesbetreuung“ statt, sofern Sie in der Stadt Bamberg wohnen. Die Eingewöhnung Ihres Kindes findet dort durch mich bei wöchentlichen Spielgruppentreffen statt. Auch Sie können gern dort mit ihrem Kind „schnuppern“ und die Betreuerinnen und Räumlichkeiten kennenlernen.
Sollten Sie im Landkreis Bamberg wohnen, wird die Ersatzbetreuung über den Ring für Familiendienstleistungen bei Ihnen daheim sichergestellt.


Betreuungskosten

Abhängig vom Betreuungsumfang zahlen die Eltern einen Kostenbeitrag an das Jugendamt oder Landratsamt (s. Tabelle).
Der Kostenbeitrag kann auf Antrag ganz oder teilweise erlassen werden, wenn die Belastung für die Eltern bzw. dem alleinerziehenden Elternteil und dem Kind nicht zuzumuten ist (§90 Abs. 4 SGB VIII). Bitte setzen Sie sich dazu vor Betreuungsbeginn mit dem Stadtjugendamt in Verbindung zwecks Abklärung, welche Unterlagen dazu benötigt werden.

Gesondertes Bastel-, Verpflegungs- oder Getränkegeld wird von mir nicht erhoben.

Achtung: Für Betreuungszeiten unter 10 h/Woche werden vom Jugendamt nur Leistungen gezahlt, wenn es sich um Randbetreuungszeiten ergänzend zu einer institutionellen Betreuung (Kinderkrippe, Kindergarten) handelt.
Bitte sprechen Sie mich auf die Kosten an, die bei einer komplett privat finanzierten Betreuung anfallen.
    
Monatlicher Kostenbeitrag:
(Zuständigkeit je nach Wohnsitz; Bamberg Stadt: Stadtjugendamt – Landkreis Bamberg: Landratsamt)

wöchentliche Betreuungszeit mtl. Beitrag ans Stadtjugendamt
(gültig ab 01.09.2021)
mtl. Beitrag ans Landratsamt
0-5 h 43 EUR keine Förderung
5-10 h 86 EUR 75 EUR
10-15 h 129 EUR 113 EUR
15-20 h 172 EUR 151 EUR
20-25 h 214 EUR 188 EUR
25-30 h 257 EUR 226 EUR
30-35 h 300 EUR 264 EUR
35-40 h 343 EUR 302 EUR
40-45 h 386 EUR 339 EUR
45-50 h 429 EUR 377 EUR